Eine Verlegung zur Weiterbehandlung braucht einen medizinischen Grund. Wenn mutmaßlich zur Erlösoptimierung verlegt wird, kann die Kasse Schadensersatz verlangen.
Die Kassen hinterfragen gerne die Notwendigkeit einer Verlegung zur Frührehabilitation, wenn das verlegende Krankenhaus eine eigene Geriatrie hat. Aber was ist mit der"heimatnahen" Verlegung, nach Abschluss der Hauptbehandlung in einer Uniklinik?
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