Strukturprüfung


Der neu geschaffene § 275d SGB V verpflichtet Krankenhäuser, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen. Krankenhäuser, die die Strukturellen Voraussetzungen nicht erfüllen, können seit dem Jahr 2022 die betreffenden Komplexleistungen nicht mehr vereinbaren / abrechnen. Als Grundlage für die Prüfungen hat das Medizinische Dienst Bund (MD Bund) Richtlinien erlassen: Die sogenannten StrOPS-Richtlinien.

Die erste Richtlinie trat am 20. Mai 2020 in Kraft und geht zum Teil weit über den Wortlaut des OPS hinaus. Diese Ausweitung der Anforderungen ist insbesondere aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt und wird in den kommen Jahren sicherlich Gegenstand von Gerichtsverfahren werden. Genauso, wie der Stellenwert der PrüfvV erst nach Jahren juristisch geklärt war, werden auch die StrOPS-RL-Versionen diesen Weg wohl durchlaufen müssen. Allerdings ist die Chance, dass der MD Bund hierbei "auf die Finger" bekommen wird, deutlich größer als bei der PrüfvV.

Allein im Einführungsjahr 2021 wurde der Begutachtungsleitfaden während des laufenden Beantragungsprozesses sechsmal (!) fortgeschrieben. Zusätzlich wies das Bundesministerium (BMG) BfArM daraufhin Ende August an, kurzfristig Klarstellungen im OPS vorzunehmen. Diese Klarstellungen wurden im Oktober publiziert (Download hier). In der Summe sind es die Krankenhäuser, die immer wieder über neue Stöckchen springen müssen, die bevorzugt kurz vor Fristende publiziert werden. Dieses Thema erläutert den aktuellen Stand in einigen wenigen Streitpunkten.

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