Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV


Die Prüfverfahrensvereinbarung ist in seiner ersten Fassung seit dem 01.01.2015 in Kraft. Der Hintergrund war der Versuch des Gesetzgebers, die Gegnerschaft zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern (insbesondere den Krankenhäusern) zu vermindern. Deswegen sollten die Selbstverwaltungspartner ihre Differenzen selber regeln. So will es § 17c Abs. 2 KHG. Heraus kam die PrüfvV.

Sie benötigen ein passendes Abonnement um Weiterlesen zu können.

Jetzt mit Abonnement weiterlesen

Das Manual von Medcontroller bietet fachlich hochwertige und aktuelle Inhalte. Mit einem Abonnement erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang. Sie entscheiden ganz flexibel, wie lange Sie einen Zugang benötigen.