SIRS – Systemic Inflammatory Response Syndrome


Ein SIRS kann etwas salopp beschrieben werden als Entzündungsreaktion, die aus dem Ruder läuft. Es war lange Zeit üblich, ein SIRS mit einer Sepsis gleichzustellen. Im G-DRG-System ist das seit 2020 nicht mehr der Fall.

SIRS = Sepsis?

Es stellte sich heraus, dass viele Patienten SIRS-Kriterien erfüllen, ohne eine (beginnende) Sepsis zu haben[1]. Die Korrelation der SIRS-Kriterien mit Sterblichkeit ist schlecht. Es gibt halt viele Gründe, die SIRS-Kriterien auslösen, mit oder ohne Infektion.

  • Nicht-infektiöse Ursachen

    Nicht-infektiöse Ursachen für ein SIRS sind beispielsweise Autoimmunkrankheiten, Pankreatitis, Vaskulitis, Thromboembolie, Verbrennungen oder Operationen.

  • Infektiöse Ursachen

    Infektiöse Ursachen für ein SIRS sind zum Beispiel: Lungenentzündung, Harnwegsinfekt, Sepsis.

Vor 2020 wurde im G-DRG System ein SIRS mit der Kodierung einer Sepsis gleichgestellt; wenn ein SIRS kodiert wurde, sollte man vorher die auslösende Sepsis kodieren. So stand es in den Kodierrichtlinien. Diese Verknüpfung wurde erstmals 2020 gelöst. Jetzt wird ein SIRS kodiert, wenn die Kriterien erfüllt sind. Dabei soll erst die auslösende Krankheit kodiert werden. Das kann natürlich immer noch eine Sepsis sein. Das kann aber auch eine Pneumonie, eine akute Pankreatitis oder eine andere Krankheit sein.

Kodes

Die betreffenden ICD-Zusatzkodes:

SIRS

© DIMDI – ICD 2020

SIRS-Kriterien

Bis 2019 waren Kriterien anzuwenden, die DIMDI auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte. Diese sind seit 2020 nicht mehr gültig. Da eine weitere Erläuterung dazu fehlt, gibt es keine Vorgaben mehr für die Kodierung des Syndroms. Deswegen orientieren wir uns an die ursprünglichen Veröffentlichungen dazu[2]:

Um die Diagnose stellen zu können, müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Körpertemperatur: < 36 °C oder > 38 °C
  • Herzfrequenz > 90/min
  • Tachypnoe mit einer Atemfrequenz > 20/min oder einem paCO2 ≤ 33 mmHg oder einem Oxygenierungsindex < 200 (bei maschineller Beatmung)
  • Leukozytenzahlen < 4.000/mm3, > 12.000/mm3 oder > 10 % unreife Leukozyten

Es sind also für die Kodierung keine Blutkulturen mehr erforderlich! Das bedeutet natürlich nicht, dass keine Kulturen abgenommen werden sollen.

Mit oder ohne Organkomplikationen?

Es dürfen Organkomplikationen SIRS (R65.1! oder R65.3!) kodiert werden, wenn eine einzige oder eine Kombination der folgenden Komplikationen lebensbedrohlich war:

  1. Enzephalopathie: Somnolenz, Desorientiertheit, Unruhe.
  2. Schock/Hypotonie: Systolisch < 90 mmHg (AMD <70 mmHg) oder Einsatz von Katecholamine notwendig (trotz Volumengabe, Dauer > 1 Stunde).
  3. Thrombopenie: Thrombo < 100.000/mm³ oder Abfall der Thrombos um 30% innerhalb von 24 h (ohne akute Blutung).
  4. Hypoxämie: PaO2 unter Raumluft <75 mmHg (10 kPa) oder PaO2/fiO2 < 250 mmHg (Beispiel: Beatmung mit 50% O2, pAO2 =100 mmHg -> 100 mmHg/0,5 = 200 mmHg)
  5. Niereninsuffizienz: Diurese < 0,5 ml/kg/h mindestens 2 Stunden trotz Volumengabe oder Anstieg des Krea auf > 2x der oberen Grenzwert.
  6. Metabole Azidose: Base Excess (BE) -5 mmol oder weniger oder Laktat > 1,5x der oberen Grenzwert.

 

[1] Epidemiologisches Bulletin, RKI, 9/2017
[2] Levy MM, Fink MP, e.a.: 2001 SCCM/ESICM/ACCP/ATS/SIS International Sepsis Definitions Conference, Crit Care Med. 2003;31(4):1250.


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