Coronavirus-Krankheit (COVID-19)


Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 [SARS 2] / 2019-nCoV / Wuhan coronavirus / Human coronavirus 2019 [HCoV-19]) hat eine Pandemie ausgelöst: COVID-19. Mittlerweile ist der Immunstatus der Bevölkerung so gut, dass diese Pandemie ihren Schrecken etwas verloren hat.

Die Symptome ähneln dem SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom), eine andere Corona-Krankheit, die im Jahr 2003 einen Ausbruch in China hatte. Für SARS hat die WHO den Reservekode U04.9 Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS], nicht näher bezeichnet bestimmt.

Zusatzkodes für COVID-19

 

© BfArm

Am 17.02.2020 wurde von WHO und DIMDI der Reservekode U07.1! und U07.2! für die „neue“ Coronavirus-Krankheit (COVID-19) freigegeben und die Verwendung in Deutschland “ab sofort” verbindlich gemacht. Damit wird der bereits existierende (obligate) Sekundärkode B97.2! Koronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind spezifisch ersetzt. Er wird nicht mehr kodiert.

U07.1! (Virus nachgewiesen) ist seit dem Jahr 2022 für die korrekte Eingruppierung von Behandlungen von COVID-Patienten von Bedeutung. U07.2! (Virus nicht nachgewiesen) dagegen nicht.

Die Durchführung von Tests auf COVID-19 sollte kodiert werden mit U99.0. Der Reservekode wurde im Mai 2020 für diese Verwendung freigegeben.

Hinweis: Die Testung auf Corona ist über die ICD-Kodierung mit einem Zusatzentgelt verknüpft! Das Ergebnis des betreffenden Schiedsverfahrens vom 05.06.20 finden Sie hier.

Erstmals für das Jahr 2021 gelten die dargestellten Kodes aus U08 und U09.

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Nicht sicher ansteckend bei Nachweis hoher CT-Wert

Nicht jeder mit dem Coronavirus Infizierte ist ansteckend. Um das Ansteckungspotenzial zu ermitteln, wird ein PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) gemacht und der CT-Wert bestimmt. Ein hoher CT-Wert bedeutet, dass eine Person eine niedrige Viruslast hat und wenig ansteckend ist. Ein niedriger CT-Wert sagt aus, dass eine Person eine hohe Viruslast hat und hoch ansteckend ist.

Ein CT-Wert von größer 30 gilt als Richtwert des Robert Koch-Instituts dafür, dass ein Infizierter nicht ansteckend ist. Ein Grenzwert ist das nicht, weil der CT-Wert durch viele Faktoren (z. B. Art Abstrich, Art Test, Zeitpunkt der Infektion u.v.m.) beeinflusst wird. Die Frage, die zu beantworten ist, ist bei CT-Werten > 30 die Kodierung der U07.1! erlaubt oder nicht?

Hierzu gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Eine Option ist die “klinische Relevanz” als Maß heranzuziehen: Wenn isoliert wurde und Hygienemaßnahmen wie bei einer ansteckenden Person ergriffen wurden, sollte U07.1! kodiert werden. Anderenfalls wäre es wie einen abnormen Befund ohne Konsequenzen.

Hierzu hat der FoKA am 19.09.2022 Stellung bezogen (Anfrage 0333):

Anfrage 0333

Bei dem PCR Virusnachweis handelt es sich um eine gezielte Diagnostik zum Nachweis eine spezifischen Erregers. In der beschriebenen PCR ist unabhängig von der Höhe des CT-Wertes ein Erregernachweis erfolgt. Jeder Nachweis von SARS-CoV-2 macht eine Meldung an die Gesundheitsbehörden erforderlich. Damit entsteht ein spezifischer Aufwand, der die Nebendiagnosedefinition erfüllt. Der Schlüssel U07.1! ist zusätzlich anzugeben.

Quarantäne nach Exposition

Wenn der Patient keine Symptome hatte aber im Krankenhaus isoliert wird, weil er exponiert war, wird wie folgt kodiert:

  1. Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten
  2. U07.2! COVID-19 ohne Nachweis (nur wenn COVID-19 am Ende nicht ausgeschlossen wurde)
  3. B97.2! Koronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind (nur wenn COVID-19 am Ende nicht ausgeschlossen wurde)
  4. U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Positiver Virentest ohne Krankheitssymptome

Wenn der Patient positiv getestet wurde, aber nicht krank ist, wird wie folgt kodiert:

  1. Z22.8 Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten
  2. U07.1! COVID-19 mit Nachweis
  3. B97.2! Koronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
  4. U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Negativer Virentest bei Symptomen

Wenn der Patient verdächtige Symptome hatte, aber negativ getestet wurde, wird wie folgt kodiert:

  1. Kodes für die betreffenden Symptome (siehe unten)
  2. U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Negativer Virentest ohne Symptome (verdachtsunabhängige Routineuntersuchung)

Wenn der Patient keine Symptome hatte und bei einer Routineuntersuchung negativ getestet wurde, wird wie folgt kodiert (siehe auch die Kodierfrage bei DIMDI):

  1. Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten
  2. U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Spätfolgen nach Erkrankung an COVID-19

Wenn der Patient Symptome / Krankheiten hat, die Folge einer COVID-19 Erkrankung sind (z. B. Fatigue), die Krankheit aber ausgeheilt ist:

  1. Kodes für die Symptome (z. B. G93.3 Chronisches Müdigkeitssyndrom [Chronic fatigue syndrome])
  2. U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet

Kodierung der Krankheitssymptome

Die Krankheit selbst kann beispielsweise wie folgt kodiert werden:

  • Halsschmerzen

    J02.8 Akute Pharyngitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger
    J04.0 Akute Laryngitis (bei Heiserkeit)

  • Husten - Bronchitis

    J20.8 Akute Bronchitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger
    Eventuelle bei Kindern auch die Bronchiolitis: J21.8 Akute Bronchiolitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger

  • Husten - Pneumonie

    J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren

Kodierung von SIRS und Sepsis

Wenn ein systemisches inflammatorisches Response-Syndrom auftritt, wird das als infektiöses SIRS (R65.0) kodiert. Siehe das Thema SIRS.

Eine Sepsis durch Viren kann im ICD nicht spezifisch kodiert werden. Hier bleibt nur das SIRS mit Organkomplikationen R65.1.

Respiratorische Insuffizienz

Eine schwer verlaufende Krankheit kann sogar zur Beatmungspflicht führen. Dabei ist die respiratorische Insuffizienz zu kodieren. Siehe das Thema respiratorische Insuffizienz.

Isolationsbehandlung

Wenn ein Patient wegen Besiedlung mit SARS-CoV-2 oder wegen COVID-19 (“Corona-Krankheit”) isoliert behandelt wird, darf 8-98g Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern ggf. kodiert werden. Die Liste aus dem OPS ist nicht abschließend. Dazu gibt es eine Kodierfrage auf der Webseite von DIMDI.


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