PKMS in Kombination mit anderen OPS


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Insbesondere die Knappschaft (der SMD) stellen sich gerne auf dem Standpunkt, dass die PKMS nicht in Kombination mit anderen Komplexbehandlungen kodiert werden dürfe. Zum Beispiel mit einer geriatrischen Komplexbehandlung (8-550.-) oder einer Komplexbehandlung bei multiresistenten Keimen (8-987.-).

Zur Begründung wird angegeben, dass der Pflegeaufwand dann doppelt abgerechnet würde.

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