Immer wieder haben wir es mit der Ablehnung von der Vergütung spezieller Medikamente (Zusatzentgelte) oder gar die Bewertung als primäre Fehlbelegung zu tun, weil Medikamente eingesetzt werden für Krankheiten, für die sie keine Zulassung (national oder europäisch) bekommen haben. Dieses Off-Label Use stellt die Medizincontroller nicht selten vor Schwierigkeiten bei der Argumentation. Hier finden nur Recherchehilfen. Für eine ausführliche Darstellung der Rechtslage und weitere Informationen besuchen Sie bitte das Thema NUB – Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
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