Seit dem 01.01.2022 ist es so weit: Wenn ein Patient invasiv beatmet verlegt wird, muss das Entwöhnungspotential festgestellt und kodiert sein. Anderenfalls drohen Abschläge von der Rechnung bis 2.000 €!
Die genaue Regelung finden Sie in der sogenannten "B-BEP-Abschlagsvereinbarung". Die Regelung ist mal wieder kompliziert ausgefallen. Das Wichtigste erklären wir hier. Eine kurze Übersicht vorweg:
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