Komplexbehandlungen gleichzeitig erbringen


Manche Kostenträger (besonders die Knappschaft) kritisieren die gleichzeitige Erbringung mehrerer Komplexbehandlungen. Es wird argumentiert, dass z. B. Leistungen wie Ganzkörperwaschung nicht gleichzeitig für die PKMS und für die Isolation (Komplexbehandlung bei Besiedlung mit multiresistenten Erregern) angerechnet werden können. Wie ist damit umzugehen?

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