Die Notwendigkeit einer tagesklinischen Behandlung in einer Abteilung Geriatrie wird seitens des MDK häufig bestritten. Meistens beschränkt sich die Begründung auf "es sind keine besonderen Mittel eines Krankenhauses erforderlich gewesen". Das ist keine inhaltliche Begründung. Widersprechen ist aber auch oft schwer. Hier einige Formulierungshilfen und eine Darstellung von einschlägigen Regelungen.
8-98a.- Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung
Die Abgrenzung der verschiedenen Behandlungsformen
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