Fallsplitting


Im Jahr 2014 hat das BSG erstmals ein “fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten” oder Fallsplitting konstruiert, das dazu dienen soll, Fallzusammenführungen zu erzwingen. Der Gesetzgeber hat das Gesetz geändert, um diesen Auswuchs zu verhindern, aber wir kämpfen immer noch mit dem Nachhall.

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