Event-Recorder


Die Abrechnung von implantierbaren Event-Recordern (Synonyme: Ereignis-Recorder, implantierbares kardiales Monitoring  - ICM, interner Loop-recorder - ILR) führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen MD und Krankenhaus. Die Gutachter des MD argumentieren mit einem fehlenden Nutzennachweis und verweisen auf den GBA. Dürfen also keine Event-Recorder (5-377.8) implantiert werden?

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