Dokumentationspflicht und Ergänzungen der Behandlungsakte


Die Krankenhausabrechnung wird nicht selten durch eine fehlende Dokumentation verzögert; Arztbrief oder OP-Bericht wird manchmal mit erheblicher Verspätung erstellt. Bei negativen Gutachten des MDK werden manchmal Ergänzungen der Behandlungsakte in Form von Stellungnahmen und zusätzlicher Dokumentation vorgenommen.

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