Apherese- und Poolkonzentrate


Die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten ist deutlich teurer als die Verwendung von Poolkonzentraten. Aus diesem Grund wird die Vergütung häufig verweigert, wobei der MD meist mit einer fehlenden Indikation argumentiert. Das Bundessozialgericht bestätigte die restriktive Vergütung (B 1 KR 2/15 R vom 10.02.2015).

Mittlerweile gibt es neue Rechtsprechung, die in andere Richtung zeigt.

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