Angeborene Klappenfehler


Zur korrekten Kodierung von angeborenen Herzklappenfehlern gibt es widersprüchliche Meinungen und auch Rechtsprechung, die die Sache nicht einfacher macht. Der Streit zwischen Klinik und Kostenträger geht meistens um die Kodierung der Stenose/Insuffizienz: Kodiert man die angeborene Erkrankung ("Q-Kode") oder doch einen "normalen" Kode ("I-Kode")?

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